Auf der BaustelleDie Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in 9 Leistungsphasen gegliedert:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung mit Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
9. Objektbetreuung

Die ersten 5 Leistungsphasen beinhalten die Leistungen, die allgemein unter dem Begriff „Planung“ verstanden werden. Die Phasen 6-9 beziehen sich auf die Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Wir beherrschen alle Leistungsphasen und können unseren Auftraggebern so ein rundes Paket anbieten.

Für die Planungsphasen 6-9 ist in der HOAI definiert*:

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Als besondere Leistung bieten wir auch die detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen an.

LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten
b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel
c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
d) Führen von Bietergesprächen
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

Als besondere Leistung bieten wir auch das Prüfen und Werten von Nebenangeboten an.

LPH 8 Bauoberleitung
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen
d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
g) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
h) Übergabe des Objekts
i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

Als besondere Leistungen bieten wir an:
– Kostenkontrolle
– Prüfen von Nachträgen
– Erstellen eines Bauwerksbuchs
– Erstellen von Bestandsplänen
– Örtliche Bauüberwachung
– Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Gerne überwachen wir auch die Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

*Das Leistungsbild ist der aktuellen HOAI vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) entnommen.

Die Planungsphasen 1-5 sind [HIER] dargestellt.

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