Die Abnahme einer Bauleistung ist Dreh- und Angelpunkt des Bauwerkvertrages und eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Mit der Abnahme gilt eine Bauleistung als mangelfrei erfüllt.
Um jedoch eine tatsächliche Mangelfreiheit festzustellen und zu dokumentieren, ist die Überprüfung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften mittels Baukontrollprüfungen wichtig.
Die Kottowski Ingenieurgesellschaft prüft im Zuge der Fremdüberwachung mit eigenen Geräten die Verdichtungsleistungen des verfüllten Kanalgrabens (Rammsondierung mit Hydraulikbetrieb) sowie des Straßenunter- und -oberbaues (Lastplattendruck-gerät). Denn Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser!
Haben Sie diesbezüglich Fragen oder möchten Sie ein Ingenieurangebot anfordern?